Über uns

Wer wir sind

Wir sind ein Team bestehend aus Juristen, Spezialisten sowie externen Partner-Rechtsanwälten, welche es sich zum Ziel gesetzt haben, den Schutz des eigenen Besitzes für jedermann sofort, modern und ohne Kostenrisiko möglich zu machen.

Denn wir finden, Besitzschutz ist eine gute und wichtige Sache. Der Einzelne soll vor widerrechtlichen Eingriffen (also etwa einem unerlaubten Verparken) geschützt werden und einen Anspruch auf Unterlassung erwirken können.

Die gerichtliche Durchsetzung dieses Anspruches ist jedoch mit einem entsprechenden Kostenrisiko verbunden und es fallen Anwalts- und Gerichtstermine an. Und selbst im Falle des Prozessgewinns müssen Sie Ihre Kosten vom Besitzstörer im Falle, dass dieser nicht zahlen möchte, mittels Exekution einbringlich machen.

Das kostet Zeit, Nerven und Geld.

Was wir tun

Sagen Sie „ZUPF DI“ - zu Falschparkern und damit verbundenen, lästigen Terminen, Kosten und Mühen!

Mit Ihrer Fallmeldung werden kostenlos und ganz automatisch die Halterdaten Ihres Falschparkers ermittelt und in der Folge an eine unserer Partner Rechtsanwaltskanzleien übermittelt.

Diese setzen sich mit dem Fahrzeughalter als Ihre ganz persönliche, rechtliche Vertretung postalisch in Verbindung und unterbreiten ein Angebot zum Klagsverzicht sowie zur Abgabe einer Unterlassungserklärung mit dem Inhalt,

  • keine entsprechenden Besitzstörungen zu begehen sowie
  • für gegenständlichen als auch jeden zukünftigen Verstoß einen

Pauschalbetrag zum Verzicht auf die Klagsführung zu bezahlen.

Von jeder Zahlung seitens des Störers – egal in welcher Höhe – erhalten Sie 50%.

Der Vorteil? Sie kommen ganz ohne Klage und Gerichtsverfahren zu Ihrem Recht und enthalten eine Provision – und der Fahrzeughalter kommt hierdurch noch immer günstiger davon, als mit einer Besitzstörungsklage. Denn diese kostet schnell zwischen € 1.000,- und € 2.000,-.

Was wir nicht tun

Illegale Machenschaften, Abzocke oder Schikanen.

Wenn es um das Thema Besitzschutz oder Besitzstörungsklage geht, ist dieses meistens sehr negativ behaftet.

Wieso ist leicht erklärt: Es gibt schlichtweg zu viele Unternehmen wie auch Personen, welche sich durch unlautere Machenschaften wie das gezielte Anmieten und anschließende Überwachen leerstehender Flächen oder anderer, fragwürdiger Vorgangsweisen teils eine goldene Nase verdienen.

Das ist für uns ein absolutes No-Go. Wir überprüfen die an uns abgetretenen Fälle hinsichtlich Ihrer Plausibilität und leiten diese nur nach erfolgreicher Prüfung zur Bearbeitung an unsere Partnerrechtsanwälte weiter. Alle anderen Fälle stornieren wir - ausnahmslos!

Ebenso ist die Übermittlung von Fotos, welche die Besitzstörung einwandfrei wiedergeben, ohne Ausnahme erforderlich.

Gleichzeitig ist jedoch festzuhalten:

Den Vorwurf der vermeintlichen „Parkplatz-Abzocke“, den wir im Zuge der medialen Berichterstattung registrieren mussten, lassen wir auch weiterhin nicht gelten und werden uns dagegen vehement zur Wehr setzen.

Denn Falschparker sind keine „Opfer“ und werden es auch zukünftig nicht sein.